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Von entscheidender Relevanz: die Unbedenklichkeitsbescheinigung                           zurück


 
Bevor Banken den Kauf einer Immobilie finanzieren, verlangen sie Sicherheiten - z. B. in Form einer
Schufa-Auskunft. Daneben gilt auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung als eine solche
Gewährleistung.
In dieser versichert das Finanzamt, der Kreditnehmer sei seinen steuerlichen Verpflichtungen
nachgekommen. Doch welche sind das genau?

In Deutschland
ist für die Rechtswirksamkeit eines Immobilienverkaufs die notarielle Beurkundung
des Kaufvertrags Pflicht. Im Anschluss an diese Formalität hat der Notar den Vertrag der
Grunderwerbssteuerstelle des Finanzamtes zukommen zu lassen - inklusive einer fünfseitigen
Veräußerungsanzeige mit mehreren Durchschlägen sowie der unausgefüllten Unbedenklichkeits-
bescheinigung.
Voraussetzung für den Eigentümerwechsel: die Bestätigung der Unbedenklichkeit

Sobald die Behörde anhand der notariellen Dokumente über die geplante Veräußerung
unterrichtet wurde, berechnet sie dem Käufer die Grunderwerbsteuer. Erst nachdem diese
entrichtet wurde, stellt das
Finanzamt die Unbedenklichkeitsbesc
heinigung aus. Und nur dann besteht Befugnis, die
Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorzunehmen - es sei denn, Käufer und Verkäufer
sind beispielsweise
verheiratet oder Verwandte ersten Grades.

Juristisch betrachtet besteht keine Notwendigkeit dieser Zahlung für die Eigentumsumschreibung.
In der Praxis nehmen die Grundbuchämter dennoch keine Eintragung ohne diese Bescheinigung vor -
noch nicht einmal, wenn der Käufer den Kaufpreis bereits beglichen hat.
Damit der Kauf auch auf Grundbuch-Ebene zügig abgewickelt werden kann, empfiehlt es sich also,
die Grunderwerbsteuer ohne Verzögerung zu zahlen.

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Hausverwaltung? Dann wenden Sie sich unbedenklich an das fachkundige Team der
Hausverwalter INTER-WOHNUNGEN UG (haftungsbeschränkt).



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