WEG-Verwaltung - Mietverwaltung - Makler
Kaution eines
Mieters, wann kann der Vermieter zugreifen?
Der Vermieter kann auf die Kaution zugreifen bzw. in Anspruch
nehmen, wenn
die Ansprüche unstrittig oder rechtmäßig festgestellt werden.
(AKZ:67 S 111/17 Landgericht Berlin)
Wichtig hierbei ist, nach dem beendeten Mietverhältnis.
Helfen kann in der Praxis
dabei, dass ein genaues Übergabeprotokoll zum Einzug und
Auszug der
Wohnung vorhanden
sein sollte. Hierzu sollten beide Vertragspartner
Vermieter und Mieter den Übergabezustand
dokumentieren und unterzeichnen.
Fotos vom Zustand der Wohnung sind in unseren Augen ebenfalls wichtig.
Eine Verpflichtung ein Übergabeprotokoll zu erstellen gibt es allerdings
nicht.
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