HausverwalterTicker       



   













WEG-Verwaltung - Mietverwaltung -  Makler                         
                                                                                                                                                                                    

Kaution eines Mieters, wann kann der Vermieter zugreifen?

 

Der Vermieter kann auf die Kaution zugreifen bzw. in Anspruch nehmen, wenn
die Ansprüche unstrittig oder rechtmäßig festgestellt werden.
(AKZ:67 S 111/17 Landgericht Berlin)

Wichtig hierbei ist, nach dem beendeten Mietverhältnis.
Helfen kann in der Praxis dabei, dass ein genaues Übergabeprotokoll zum Einzug und
Auszug der Wohnung  vorhanden sein sollte. Hierzu sollten beide Vertragspartner
Vermieter und Mieter den Übergabezustand dokumentieren und unterzeichnen.
Fotos vom Zustand der Wohnung sind in unseren Augen ebenfalls wichtig.

Eine Verpflichtung ein Übergabeprotokoll zu erstellen gibt es allerdings nicht.

 
                                                                                                               zurück

Sie wünschen weitere fundierte Immobilien- oder Hausverwalter-Informationen?

Dann wenden Sie sich einfach an das Experten-Team der Hausverwaltung
 INTER-WOHNUNGEN UG (haftungsbeschränkt).

Unsere Mitarbeiter sind geschulte Hausverwalter der IHK Essen
 


Klick         
Ticker - Themenarchiv: | 1 WEG Verwaltung                
  | 2 Mietverwaltung                
  | 3 Immobilien                    
                     

• Diese Themen sind keine Rechtsberatung.
  Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
  übernimmt keine Haftung.



Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)

http://www.inter-wohnungen.de/

Impressum 

Datenschutzerklärung                                           zurück
        
• Diese Themen sind keine Rechtsberatung.
  Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
  übernimmt keine Haftung.