HausverwalterTicker      



   













                                                                                                                         
Einfache Mehrheit bei Abstimmungen der Eigentümer in der Eigentümerversammlung      zurück

      
 
Es müssen  51% der Anwesenden  oder  mit einer Stimmrechtsvollmacht vertretenen Stimmen
über einen Beschluss abstimmen.
Zu den meisten Beschlüssen werden diese Mehrheiten benötigt. Wichtig ist hier dabei,
die bestehende Regelung  in der Teilungserklärung zu beachten.




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