Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das
Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen,
mit seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben
verfahren,
insbesondere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in einer
sonstigen Weise nutzen,
und andere von der Einwirkung ausschließen.
Inter-Wohnungen UG
(haftungsbeschränkt)
http://www.inter-wohnungen.de/
Impressum
Newsletter bestellen
oder abbestellen
• Diese Themen sind keine Rechtsberatung.
Inter-Wohnungen UG (haftungsbeschränkt)
übernimmt keine Haftung.
|