Einbaupflicht:
für Neu- und Umbauten
ab 01.04.2013
für bestehende Wohnungen bis 31.12.2016
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen
Die Änderung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW
(Ausgabe 2013 Nr. 8 vom 28.3.2013, S. 142)
veröffentlich und tritt am 01. April 2013 in Kraft. |